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Feuer unterm Dach

Technische Versicherungen  /  Von Ulrich hartmann  /  © Fotos Daniel Schönen  /  März 2017



Vorher – nachher: oben der Großbrand im Juni 2016, unten der Neubau an gleicher Stelle. Wieder mit einer Fotovoltaik­anlage

 
Fotovoltaikanlagen halten Wind und Wetter aus, nicht aber lodernde Flammen. Die ­Chronik eines Totalschadens – samt Wiederaufbau dank Elektronikversicherung
A

n den 25. Juni 2016 erinnert sich Manfred Blome noch genau: Es ist etwa 2 Uhr nachts, als er plötzlich von einem lauten Knall geweckt wird. Vermutlich feiern die Nachbarn eine Party, denkt sich Blome, bis es ein weiteres Mal knallt. Müde quält sich der Landschaftsarchitekt aus dem Bett, schaut aus dem Fenster – und blickt auf ein Meer aus Flammen. Gegenüber brennt eine Halle. Seine Halle. Das Gebäude gehört zu Blomes Garten- und Landschaftsbaubetrieb im niedersächsischen Stocksdorf. Die Fotovoltaikanlage, die Blome auf dem Dach der Halle betreibt, ist zu diesem Zeitpunkt bereits verloren. Während er die Feuerwehr anruft, explodiert ein Element nach dem anderen. Nur Sekunden danach ist der Strom weg, und in Blomes Haus wird es stockdunkel.

»Das Warten auf die Feuerwehr kam mir unendlich vor«, sagt Blome über die Zeit, nachdem er die 112 angerufen hatte. Er ist froh, dass er den Drang unterdrücken konnte, zur Brandstelle zu laufen. Er hätte ohnehin nichts tun können. Die Fotovoltaikanlage, die Halle und alles, was darin lag, wurde von den Flammen zerstört. Mehr als 100 Feuerwehrleute von acht Feuerwehren aus der Umgebung waren nötig, um das Feuer zu löschen und die benachbarten Gebäude zu sichern.



Unternehmerisch: ­Manfred Blome (o.) hat seinen Garten- und Land­schafts­baubetrieb inzwischen ver­pachtet. Unten: Olaf Diercks von der ­Allianz (M.), Elektro­installateur ­Andreas Wiese (l.)

 
 

Am Tag danach die Bestandsaufnahme: Mit großer Wahrscheinlichkeit verursachte ein Defekt der Elektroinstallation im Gebäude den Brand. »Eine Fehlfunktion an der Fotovoltaikanlage konnten wir ausschließen«, sagt Olaf Diercks, Ingenieur und Sachverständiger, Abteilung Technische Versicherungen Schaden bei der Allianz Versicherungs-AG. Nicht nur, weil die Anlage »regelmäßig gewartet und gereinigt wurde«, wie Blome bestätigt, sondern auch, weil der Brand in der Nacht ausbrach. Die Anlage produziert aber nur Strom, wenn die Sonne scheint.

Auf dem Schreibtisch von Olaf Diercks war der Schadenfall gelandet, weil Manfred Blome im Jahr 2011 eine Elektronikversicherung bei der Allianz abschloss. Er hatte damit seine insgesamt zwei Fotovoltaikanlagen – Neupreis 40 000 Euro – abgesichert. Rückblickend eine gute Entscheidung, denn die Elektronikversicherung erstattet bei einem ­Totalschaden den Neuwert. Einzige Voraussetzung: Der Wiederaufbau der Anlage muss innerhalb von zwei Jahren begonnen beziehungsweise abgeschlossen werden. Der Kunde erhält jedoch ­sofort den Zeitwert, was bei Blomes Anlage mehr als 20 000 Euro waren. Diese Summe wurde ihm bereits zwei Wochen nach dem Brand überwiesen.

Manfred Blome hatte sich 2010 für eine Fotovoltaikanlage entschieden. Da war er 58 Jahre, »in einem Alter, in dem ich als Selbstständiger eine gewisse Absicherung haben wollte«, erzählt der heute 64-Jährige. Seinen Gartenbaubetrieb hat er inzwischen verpachtet, arbeitet aber noch als Planer mit. Die beiden Fotovoltaikanlagen bringen Blome pro Jahr 5000 bis 6000 Euro ein – ein gutes Investment, findet er. Dazu hat er unter anderem auch eine klassische Altersvorsorge – eine Lebensversicherung der Allianz. An seinen Solarzellen verdient er allerdings nur, wenn die Anlagen laufen und Strom ins Netz des Energieversorgers fließt.

Weil Blome den überwiegenden Teil seiner Versicherungen bereits bei der Allianz ab­geschlossen hatte, blieb er auch für seine Fotovoltaikanlagen dabei. Mit der Elek­tronik­versicherung deckte er auch Überspannungsschäden mit ab. Als gelerntem Elektriker war ihm klar, dass dieses Risiko hoch ist. Mit einem Totalschaden durch Brand, sagt Blome, habe er dagegen nicht gerechnet. Olaf Diercks meint: »So etwas kommt in meiner Praxis vielleicht zwei- oder dreimal im Jahr vor.« Ein typischer Schaden entstehe eher durch Überspannung und betreffe dann meistens nur Teile der Anlage, erklärt Diercks.



Der erste Blick (r.) von Manfred Blome täuscht: Die Allianz erstattet sämtliche Kosten für den Schaden an der Anlage und den Ertragsausfall

Fotovoltaikanlagen müssen regelmässig gewartet werden
 
 

Anfang Dezember in Stocksdorf bei Manfred Blome: Rechtzeitig zum Winterbeginn steht die neue Halle. Olaf Diercks ist aus Hamburg angereist. Er will sich selbst ein Bild von der Situation machen. Ebenfalls vor Ort ist der Elektroinstallateur Andreas Wiese, der noch letzte Messungen an der neu installierten Anlage vornimmt. Er hat gute Nachrichten für Manfred Blome: Es sieht ganz danach aus, als könnte die neue Anlage bis zum Heiligen Abend wieder ans Netz gehen. Blome müsse jetzt nur noch die Abschlussrechnung bei der Allianz einreichen und erhielte dann den noch offenen Betrag. »Das würde bedeuten, dass Sie von der Allianz eine komplett neue Anlage erstattet bekommen«, sagt Olaf Diercks.

Nachdem die Männer über den aktuellen Stand gesprochen haben, machen sie noch einen Rundgang. Es ist eiskalt, weshalb Blome den Sachverständigen in seine Wohnung bittet. An der adventlich gedeckten Kaffeetafel hat Diercks noch eine weitere Neuigkeit für Blome, da dieser die Anlage innerhalb der vertraglich vereinbarten Haftzeit von sechs Monaten wieder aufgebaut hat: Der Ertragsausfall, der durch die Zerstörung der Anlage entstanden ist, wird somit nach dem zugrundeliegenden Vertrag voll reguliert. Und das nicht nur für die zerstörte große Anlage, sondern auch für die kleinere auf einem Nebengebäude, die ebenfalls – durch die gemeinsame Nutzung der vom Schadenfall betroffenen Niederspannungsverteilung – für ein paar Tage abgeschaltet werden musste, um auf Funktionstauglichkeit überprüft zu werden.

Betreiber von Fotovoltaikanlagen haben auf lange Sicht am meisten Freude an ihrer Investition, wenn sie dafür sorgen, dass die Anlage reibungslos und ohne Störungen funktioniert. »In unseren Bedingungen sind zwar keine Mitwirkungspflichten geregelt«, sagt Olaf Diercks, »es müssen jedoch die Vorgaben des Herstellers für einen sachgemäßen Betrieb eingehalten werden.« Neben der Reinigung gehört zu einer jährlichen Wartung unter anderem auch eine Schraubenkontrolle unbedingt dazu, um eine Brandgefahr aufgrund lockerer Verbindungen zu minimieren. »Unsere Erfahrung der vergangenen Jahre zeigt, dass die neueren Anlagen fast nur noch von Fachleuten aufgebaut und danach meistens professionell gewartet werden«, sagt Olaf Diercks. »Um Störungen zu erkennen und von größeren Schäden verschont zu bleiben, gehören zum täglichen Betrieb regelmäßige Funktionsüberwachungen und auch Sichtkontrollen der Fotovoltaikelemente.«

Für Manfred Blome war übrigens von Anfang an klar, dass er seine Anlage wieder aufbauen würde. Rund ein Drittel der Betreiber von Fotovoltaikanlagen verzichten nach einem Totalschaden dagegen auf den Wiederaufbau. »Ich bin mit der Abwicklung durch die Allianz bisher sehr zufrieden«, sagt Blome.

Mit der abgebrannten Halle lief es leider nicht ganz so gut. Die war bei einem anderen Unternehmen versichert: »Da musste ich jetzt feststellen, dass sie unterversichert war. Ich werde auf einem Teil des Schadens sitzen bleiben.« Künftig wird auch das Gebäude bei der Allianz versichert, hat Blome beschlossen.

Technische Versicherungen

Im Interview erklärt Alfred M. Zeitler, Referent für Erneuerbare Energien in den Technischen Versicherungen bei der Allianz Versicherungs-AG, was man als Betreiber einer Anlage beachten sollte und mit welchen Versicherungen man für den Schadensfall vorsorgen kann.

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