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Helle Freude

Interview  /  von Christian Weishuber  /  © Foto Daniel Schönen  /  März 2017

Um lange von den Erträgen ihrer Fotovoltaikanlage zu profitieren, sollten Betreiber einige Vorkehrungen treffen. Das betrifft nicht nur die richtige Versicherung


Alfred M. Zeitler, Referent für Erneuerbare Energien in den Technischen Versicherungen bei der Allianz Versicherungs-AG

S

chäden an Fotovoltaikanlagen können teuer werden. Zum Beispiel, wenn durch Überspannung (Ursache: Blitz) Module und Wechselrichter auf einmal zerstört werden. Der Sachschaden liegt dann bereits bei kleineren Anlagen schnell bei 50 000 Euro und mehr. Hinzu kommt der für die Zeit der Schadenbehebung entstandene Ertragsausfall. Alfred M. Zeitler, Referent für Erneuerbare Energien in den Technischen Versicherungen bei der Allianz Versicherungs-AG, erklärt, was man als Betreiber einer Anlage beachten sollte und mit welchen Versicherungen man für den Schadensfall vorsorgen kann.

Herr Zeitler, mit welchen Schäden müssen Betreiber von Fotovoltaikanlagen rechnen?
Die häufigsten Ursachen für Schäden sind Kurzschluss- und Überspannungsschäden. Die Bandbreite ist aber viel größer: Es erreichen uns Schadenmeldungen von Diebstahl und Vandalismus über Tierverbiss an der Verkabelung und Brandschäden, bis hin zu Elementarschäden durch Überschwemmung, Sturm oder Hagel.

Wie kann man bereits im Vorfeld, also bei Planung, Kauf und Errichtung, für den Schutz einer Anlage vorsorgen?
Bereits in der Planungsphase sollten Planer beauftragt werden, die entsprechende Referenzen nachweisen können und Erfahrungen mit der Konfiguration und dem Bau von Fotovoltaikanlagen mitbringen.
Gleiches trifft letztlich beim ausführenden Unternehmer zu. Bereits beim Bau der Anlage sollte das Gelände über eine entsprechende Umzäunung und verschließbare Toranlage verfügen. Wenn sich die Anlage auf einem unbewohnten Grundstück befindet, ist auf einen Übersteigschutz zu achten. Die Module sollten darüber hinaus mit Schraubensicherungen versehen sein, die einen Diebstahl nahezu unmöglich machen, ohne die Module selbst zu zerstören.
Natürlich sind schon während der Montagephase Maßnahmen erforderlich: zum Beispiel die Lagerung der gelieferten Anlagenteile in verschlossenen Containern, je nach Standort mit entsprechender Alarmsicherung bzw. Überwachung. Abhängig von Standort und Größe sollte auf eine Videoüberwachung oder auf eine 24-Stunden-Überwachung durch einen Wachschutz Wert gelegt werden.
Letztlich hängt es natürlich davon ab, über welche Qualität die Baukomponenten verfügen und wer die Anlage installiert hat. Keinesfalls sollten Komponenten ohne entsprechende Prüfzertifikate (Module sollten nach IEC 61215 bzw. IEC 61646 zertifiziert sein) verbaut werden. ­Sofern gute Module gewählt wurden, können diese eine Lebensdauer von 20 Jahren oder länger haben.

Was kann man sonst noch tun?
Da PV-Anlagen entgegen der üblichen Meinung nicht wartungsfrei sind, sollte ein Anlagenwartungsvertrag abgeschlossen werden, um weitgehend vor Überraschungen wie Schäden oder Leistungsverlusten geschützt zu sein.

Wenn mit der Zeit der Energieertrag der Anlage nachlässt, wer kommt für den Schaden auf?
Vorweg sollte man wissen, dass ein reiner Bauteileausfall beziehungsweise die Leistungsminderung eines Moduls nicht in die Entschädigungspflicht des Versicherers fällt. In der Elektronikversicherung ist das Fotovoltaikmodul, bei dem es sich um ein elektronisches Bauelement handelt, nur gegen unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen versichert, die von außen einwirken.
Wenn mehrere Module mangelhaft sind, fällt dies meist nach einiger Zeit am verminderten Energieertrag auf. Die Ursachen für diese Mängel stammen im Regelfall aber aus der Produktion, dem Transport oder aus unqualifizierter Montage. Derartige Mängel sind dann während der Garantiephase Sache des Herstellers oder Solarteurs. Ich rate grundsätzlich zu einer Leistungsprüfung direkt nach Fertigstellung der Anlage.

»Über­spannungsschäden gehören zu den häufigsten Schaden­ursachen«

Wie können sich Betreiber bestmöglich gegen Schäden absichern?
Die Absicherung der Risiken während der Errichtungs-phase ist durch den Abschluss einer Montageversicherung möglich. Nach der Abnahme empfehlen wir eine Elektronikversicherung sowie eine Elektronik-Betriebsunterbrechungsversicherung (BU), die den Ertragsausfall infolge eines versicherten Sachschadens, also einer Beschädigung oder Zerstörung, ersetzen; idealerweise als Ergänzung zur Elektronik- und Ertragsausfalldeckung (BU) auch eine Ertragsgarantieversicherung, deren Abschluss unter bestimmten Voraussetzungen und bei bestimmten Produkt­varianten möglich ist.

Sind so auch durch Personen verursachte Schäden etwa durch Vandalismus, Diebstahl oder die falsche Bedienung des Betreibers versichert?
Ja, unvorhergesehene Schäden durch Dritte, zum Beispiel Vandalismusschäden, sind im Rahmen der Elektronikversicherungsbedingungen versichert. Die Betonung liegt allerdings immer auf »unvorhergesehen« – anders als Schäden, die der Versicherungsnehmer oder seine Repräsen-tanten vorhergesehen haben oder vorhersehen hätten können. Bedienungsfehler durch den Versicherungsnehmer und seine Repräsentanten sind mitversichert, soweit sie nicht grob fahrlässig erfolgt sind.

Können Sie einen Fall nennen, bei denen Betreiber trotz bestehender Versicherung nicht oder nicht ausreichend gegen die entstandenen Schäden abgesichert waren?
Man muss unterscheiden zwischen einem wirtschaftlichen Schaden, der dem Anlagenbetreiber entsteht, und einem ersatzpflichtigen Schaden, der dem Versicherungsnehmer entschädigt wird.
Manchmal müssen wir Versicherungsnehmern erklären, dass zum Beispiel mangelhafte PV-Module, die nicht oder nicht mehr »funktionieren«, nicht unter die Ersatzpflicht der Elektronik- bzw. Elektronik-BU-Versicherung fallen. Hier greift wie bereits erwähnt die Garantieverpflichtung des Herstellers bzw. Solarteurs.

Reportage

Lesen Sie hier die Reportage über die ­Chronik eines Totalschadens an einer Fotovoltaikanlage

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